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Planung und Prozesse


Barrierefreiheit gelingt am besten, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Die Handreichungen und die Checkliste auf dieser Seite unterstützen Sie dabei, digitale Barrierefreiheit in Antragsplanung, OER-Projekten, Web-Relaunches und der Beschaffung assistiver Technologien systematisch zu berücksichtigen. Sie enthalten konkrete Handlungsempfehlungen entlang der einzelnen Prozessschritte sowie weiterführende Links zu vertiefenden Materialien.

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Lizenz: CC BY 4.0
Ausgenommen von der Lizenz sind die verwendeten Logos und Bedienoberflächen.

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Hochschulen sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Daher gehört Barrierefreiheit zu den zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen der Förderlinie OERContent.nrw 2022. Im Antrag sollte folglich deutlich werden, dass digitale Barrierefreiheit in der Gestaltung Ihres Materials berücksichtigt wird.

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Die geförderten Projekte der Förderlinie OERContent.nrw sind verpflichtet, Ihre entwickelten Lehr- und Lernmaterialien in einer barrierefreien Form aufzubereiten. Wir stellen den Projekten die ausführliche Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Entwicklung und Umsetzung offener, digitaler Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung. Sie bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Arbeitsprozesse für Ihre Projektplanung, -umsetzung und Qualitätssicherung. Zudem erhalten Sie nützliche Hinweise zur barrierefreien Umsetzung der gängigen Formattypen und zur barrierefreien Arbeit in den Lern-Management-Systemen.

Handreichung zur Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Relaunch bei Twillo einsehen und als Word oder PDF downloaden

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Ein Relaunch bietet die ideale Gelegenheit, eine Hochschulwebseite von Beginn an barrierefrei zu gestalten. Diese Handreichung richtet sich an Personen, die Teil dieses Prozesses sind und Unterstützung bei einer effektiven Herangehensweise benötigen.

Das Dokument gibt praxisnahe Hinweise und Empfehlungen, an welchen Stellen im Relaunch-Prozess Maßnahmen zur Barrierefreiheit sinnvoll und notwendig sind. Sie sind als Orientierung zu verstehen, denn jede Hochschule legt ihre Strukturen individuell fest. Das Dokument ist chronologisch aufgebaut: von der ersten Planungsphase über die Ausschreibung und Vergabe über die Schulung von Webadministrator*innen und -redakteur*innen, den Rollout der neuen Website bis hin zur kontinuierlichen Pflege des Gesamtauftritts und der verschiedenen Unterauftritte. In jedem Kapitel werden neben konkreten Handlungsempfehlungen auch hilfreiche Links zu weiterführenden Materialien aufgeführt.

Checkliste zu assistiven Technologien bei Twillo einsehen und dort als Word und PDF downloaden

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Eine chancengleiche Teilhabe behinderter Studierender an der Hochschulbildung kann durch die Bereitstellung erforderlicher Hilfsmittel, beispielsweise in Form von assistiven Technologien, seitens der Hochschulen unterstützt werden.

Diese Checkliste dient als Anregung für Hochschulen, die assistive Technologien für Studierende mit Behinderung anschaffen möchten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr soll sie Interessierten eine erste Orientierung geben und bedarf einer kontinuierlichen Aktualisierung (sollten Sie Aspekte ergänzen wollen, schicken Sie uns diese gerne via Mail).

Alle Hinweise basieren auf den Erfahrungswerten aus der Vernetzungsarbeit und Beratungspraxis des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit.nrw mit unterschiedlichen Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass das Vorgehen bei der Anschaffung und Instandsetzung variieren kann.