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Testverfahren


Im Mittelpunkt der Tests steht die Perspektive der Nutzenden. Die Anwendungen werden mit geschulten studentischen Hilfskräften getestet, die unterschiedliche Behinderungserfahrungen und als Expert*innen in eigener Sache gezielt Barrieren und Usability-Probleme identifizieren können. Die Testszenarien orientieren sich an typischen Situationen aus Studium und Lehre. Die Testpersonen bearbeiten die Aufgaben mit ihren jeweiligen assistiven Technologien und dokumentieren, welche Barrieren und Usability-Probleme dabei auftreten.

Usability-Tests nach dem „think aloud“-Verfahren

Die Tests werden überwiegend in rotierenden Zweierteams durchgeführt. Eine Person bearbeitet die Aufgaben und beschreibt im „think aloud“-Verfahren, was sie tut und welche Probleme bei den einzelnen Schritten auftreten. Die zweite Person beobachtet den Testprozess, protokolliert die Ergebnisse und achtet darauf, ob alle Aufgaben vollständig ausgeführt und alle relevanten Funktionen erreicht werden konnten.

Jede Aufgabe wird auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet. Dabei steht 1 für eine nicht ausführbare Funktion und 5 für eine vollständig und selbstständig nutzbare Funktion. Ergänzend werden die Aufgaben entlang der Dimensionen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit betrachtet, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren.

Bei Tools für kollaboratives Arbeiten wird das Verfahren auf größere Gruppen ausgeweitet. So kann die gemeinsame Nutzung der Anwendung unter praxisnahen Bedingungen erprobt werden.

Die Barrierefreiheits- und Usability-Tests mit Personen, die selbst assistive Technologien nutzen und auf Barrierefreiheit angewiesen sind, machen viele Barrieren sichtbar, die für den Einsatz in Studium und Lehre relevant sind. In der Auswertung ordnet das Kompetenzzentrum die beobachteten Probleme nach Möglichkeit passenden WCAG-Kriterien zu. So erhalten Entwickler*innen und Anbieter*innen Hinweise, an welchen Stellen Verbesserungen ansetzen können.

Abgrenzung zu BITV-Tests

Das Kompetenzzentrum führt keine vollständigen BITV-Tests durch und erstellen keine Nachweise der BITV-Konformität. Wir sehen vielmehr die Hersteller*innen in der Pflicht, den Nachweis der BITV-Konformität zu erbringen.

Die Barrierefreiheits- und Usability-Tests des Kompetenzzentrums ergänzen die technische Konformitätsprüfungen um die Nutzungsperspektive von Studierenden mit Behinderungen und von Personen, die assistive Technologien einsetzen. Erst in der Erprobung studienrelevanter Szenarien mit Nutzenden, die auf Barrierefreiheit tatsächlich angewiesen sind, werden mögliche Probleme beim Einsatz in Studium und Lehre sichtbar, aus denen Hinweise für den didaktischen Einsatz abgeleitet werden können. Dabei können auch Probleme erfasst werden, die nicht eindeutig einem einzelnen Prüfkriterium zugeordnet werden können, aber die Nutzung mit assistiven Technologien oder bei bestimmten beeinträchtigungsbedingten Bedarfen erheblich erschweren.

Das Kompetenzzentrum gibt keine Empfehlung für oder gegen die Anschaffung bestimmter Tools ab. Die Hinweise sollen Hochschulen dabei unterstützen, digitale Anwendungen möglichst barrierefrei einzusetzen und chancengleiche Bedingungen für Studierende zu fördern. Zugleich erhalten Beschaffungsstellen, Entwickler*innen und Anbieter*innen Hinweise darauf, wo Anwendungen weiter verbessert werden müssen.